WESTCOAST HEIDE



JUGENDSCHUTZBESCHEINIGUNG
Lt. Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24:00 Uhr in Discotheken aufhalten. Mit der nachfolgenden Vereinbarung können die Personensorgeberechtigten (zumeist die Eltern) des Jugendlichen die Aufgaben der Personensorge / Aufsichtspflicht auf eine andere volljährige Person übertragen, und somit dem Jugendlichen dort den Aufenthalt nach 24.00 Uhr ermöglichen. Diese Vereinbarung muss vom Jugendlichen mitgeführt werden. Der Aufsichtspflichtige muss zeitgleich zugegen sein und seine Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen.
Bitte fülle alle Felder wahrheitsgetreu aus!

Für die Dauer des Aufenthalts in der Diskothek Westcoast-Heide
am  

erhält die
JUGENDLICHE PERSON
Vorname  
Nachname  
Geb.-Dat.  
Strasse  
PLZ / Ort  
E-Mail  

in Begleitung folgender
AUFSICHTSPERSON
Vorname  
Nachname  
Geb.-Dat.  
Strasse         _____________________
PLZ / Ort               UNTERSCHRIFT
E-Mail  

die Möglichkeit des Aufenthaltes nach 24 Uhr. Dazu übertragen die
PERSONENSORGEBERECHTIGTEN / ELTERN
Vorname  
Nachname  
Strasse         _____________________
PLZ / Ort               UNTERSCHRIFT

gem. §2 Abs. 2 Nr.2 Jugendschutzgesetz die Aufgaben der Personensorge fü die jugendliche Person auf die zuvor genannte Aufsichtsperson.
WESTCOAST-Heide, Hamburger Str.164 - 25746 Heide


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Last Update: Tuesday, Oct. 19, 2004 at 19:19:38